Artikel in SZ und DNN - Stellungnahme des SMUL

Ein Zeitungsartikel, der das Wegekonzept befürwortet - und ein ganz anderer Artikel sowie die Stellungnahme des Ministeriums

In der Dresdner "Sächsischen Zeitung" vom 20.11. erschien der erste der beiden folgenden Artikel, deren Studium ich im Zusammenhang mit den auf der Hauptseite genannten Hintergründen und vor allem in der Verbindung mit der Wegekonzeption der NPV ein Bild davon vermittelt, wie NPV-Informationspolitik manchmal aussieht. Ein Kommentar erübrigt sich eigentlich, wenn man die beiden anderen Webseiten gelesen hat. Zum ersten Artikel wäre vielleicht zu ergänzen,

Dieser Artikel wurde übrigens allem Anschein nach vom NPV-Leiter Dr.Stein vorbereitet und vom Redakteur ziemlich kritiklos übernommen.

Der andere Artikel ist ein Leserbrief, der die unzähligen geäußerten Kritiken (an der Wegesperrung, noch nicht an der Art des Wegebaus) auf den Punkt bringt.

Schließlich füge ich noch die Stellungnahme des Ministeriums zum zweiten Leserbrief an, die ich mit der Bitte um Veröffentlichung erhielt - gern geschehen!

1.Artikel:
Neues Wege-Konzept in der Sächsischen Schweiz sorgt für heftige Emotionen

Von Frank Tausch

Die Ranger im Nationalpark Sächsische Schweiz haben es derzeit nicht leicht. Harsche Worte müssen sie sich anhören, von Wanderern und Bergsteigern, die gehört haben, daß die Nationalparkverwaltung Wege sperren will. Die Emotionen um das neue Wanderweg-Konzept schlagen hoch.

Kein anderer Nationalpark in Deutschland verfügt über ein so dichtes Netz an Wanderwegen wie die Sächsische Schweiz. Und das wird so bleiben. Alle gekennzeichneten und markierten Wanderwege - und das sind nicht weniger als 392 Kilometer - sind von der Wegekonzeption unberührt. Sie bleiben den Wanderern und Touristen in vollem Umfang erhalten. Die Sächsische Schweiz wird weiter ein Nationalpark zum Anfassen sein. Besucher werden in Zukunft sogar Informationen für ihre Ausflüge erhalten. Die Wanderwege werden eingeteilt in Spazierweg, Wanderweg und Wandersteig. Infotafeln werden die Besucher künftig über Schwierigkeitsgrad und Geländeprofil dieser Wege informieren. Drei Wanderwege sollen überdies neu dazukommen - der "Panoramaweg" zwischen Altendorf und Lichtenhain, der "Wildschützensteig" im Schrammsteingebiet und der "Hirschleckensteig" zwischen Brandstufen und Polenztalweg. Der Streit hat sich entzündet um nichtmarkierte Wege, die zum Teil gar nicht existieren oder bestenfalls Trampelpfade sind.

Einschränkungen vor allem in der Kernzone

Im überwiegenden Teil des Nationalparkes werden auch die nichtmarkierten Wege zugängig bleiben. Ausnahme ist die "Nasse Tilke", wie der Name schon sagt, ein Feuchtstandort. Dafür wird es einen Umgehungsweg über den Schießgrund- Elbleitenweg geben. Gamrigweg und Langes Horn sollen renaturiert werden, da sie erosionsgefährdet und geschädigt sind. Die Hentschelstiege und der Aussichtspunkt in den Affensteinen sollen dafür erhalten bleiben. Der Obere Fremdenweg, kaum noch benutzt, soll durch den Parallelweg Kleiner Winterberg ersetzt werden.

Einschränkungen soll es in der Kernzone des Nationalparkes geben. Sie macht 23 Prozent des 93 Quadratkilometer großen Parkes aus. Aber auch hier bleiben die markierten Wanderwege weiterhin erhalten. Allerdings sollen unmarkierte Wege wegfallen. Im der gesamten Kernzone sind das 190 Kilometer, allerdings stammt diese Zahl von 1990. Mittlerweile werden zahlreiche dieser Wege durch die Forstbehörden, die sie nutzten und pflegten, schon seit Jahren nicht mehr benötigt. In der Kernzone soll die Natur sich entwickeln dürfen und sich weitgehend selbst überlassen bleiben. Die Folge ist, daß viele dieser Wege gar nicht mehr existieren, weil sie zugewachsen sind.

Um diese Wege aber hat sich der Streit entzündet. Vor allem Bergsportverbände lehnen die Wegekonzeption mittlerweile strikt ab und werfen der Nationalparkverwaltung vor, den Tourismus flächendeckend und willkürlich zu behindern. Dabei sieht die Wegekonzeption vor, den Zugang zu den von der Nationalparkverwaltung bestätigten Kletterfelsen weiter zu gewährleisten. Dies sind im Nationalpark 750 Gipfel. Freilich soll es dann nicht mehr unbedingt fünf oder zehn Zugänge zu den Kletterfelsen geben, sondern einen. Andere Trampelpfade sollen geschlossen werden. Für die Bergsteiger wird es damit zu Einschränkungen kommen. Für die bislang befragten Naturschutzverbände ist die Wegekonzeption kein Problem.

"Wir wollen nicht soviel Wege sperren wie möglich, sondern soviel wie nötig", sagt der Leiter der Nationalparkverwaltung, jürgen Stein. Freie Fahrt für freie Wanderung aber passe nicht in einen Nationalpark. Der werde darüber zur Mogelpackung. Stein hofft nach wie vor, daß es zu einem tragfähigen Kompromiß mit den sächsischen Wander- und Bergsportverbänden kommt.

2.Artikel:
Wer bewahrt Natur vor Willkür der Nationparkverwaltung?

Aus "Dresdner Neueste Nachrichten" (DNN) vom 5./6.12.98, S.26

Zum Beitrag "Bergsportverbände lehnen vorgelegtes Wanderwegekonzept für Elbsandsteingebirge ab" von Bernd Lichtenberger (Ausgabe 14./15. November)

Um Mißverständnissen vorzubeugen: Ich schreibe dies nicht aus einer Anti-Haltung gegen konsequenten Naturschutz, sondern als Dresdner, dem Steuerung und Begrenzung des Massentourismus selbstverständliche Notwendigkeiten sind. Ich habe vor der Wende den kurzen Beinen meiner damals noch kleineren Kinder Wanderungen bis 30 km zugemutet - gegen das Versprechen, auf den Pfaden der hinteren Sächsischen Schweiz unter Garantie irgendwelche Tiere beobachten zu können, wenn man sich entsprechend verhält.

Nach dem vorliegenden Wegekonzept sollen nun solche Regionen großflächig total gesperrt und vorhandene Pfade sogar umgepflügt werden. Zeitungsberichten ist dazu zu entnehmen, daß auch die fünf Bergsportverbände kaum noch reale Mitwirkungsmöglichkeiten haben, weil Dr.Stein als Leiter der Parkverwaltung offenbar befugt ist, durch einseitige Maßnahmen vorab vollendete Tatsachen zu schaffen. Bei diesem zugespitzten Stand der Dinge drängen sich mir als einem in keinem Verband organisierten Naturfreund wie auch als interessiertem Wähler Fragen auf, die nicht mehr nur an die Parkverwaltung zu richten sind, sondern inzwischen auch an die gewählten Politiker, insbesondere die der Mehrheitsfraktion.

Zu sozialistischen Zeiten beklagten wir den Verfall des historischen Wegenetzes. Welche politische Kraft definiert nun heute die Aufgaben der Parkverwaltung so, daß sie den Freiraum hat, den früheren sozialistischen Verfall heute durch eine gezielte (Teil-) Zerstörung des historisch gewachsenen Wegenetzes per Unterpflügen zu ersetzen? (Natürlich geht es mir nicht um Einzelfälle, wo derartiges Sinn machen kann, sondern um den breiten Angriff der aktuellen "Konzeption" auf die auf uns überkommene Kulturlandschaft.)

Wenn in breitem Maße Pfade der hinteren Sächsischen Schweiz (wie Grenzweg, Ziegengrund) im Sinne "allgemeiner Ruhigstellung" gesperrt werden sollen, so ist zu erinnern, daß es sich um Gebiete handelt, die wegen ihrer abgeschiedenen Lage 7 bis 10 km von den nächsten Parkplätzen (durch zerklüftetes Gelände) stets so ruhig waren und sind, daß sie überhaupt nur von einer geringen Zahl wahrer (und geländefähiger) Naturfreunde aufgesucht werden (können).

Es ist daher ganz unverständlich, welche Natur hier vor wem und vor allem für wen geschützt werden soll. Mein persönliches Verständnis mag strittig sein, daß Naturschutz als abstrakte Maßnahme für sich selbst wenig bringt und primär der Pflege der Natur im Interesse all ihrer Bewohner, also auch der Menschen, zu dienen hat. Ich glaube aber nicht, daß grüne Fundamental-Ideologie, wonach die Natur am besten dadurch geschützt wird, daß wir sie großflächig vor dem Menschen absperren, in Sachsen konsensfähig ist. Wo sind aber die politischen Rahmenbedingungen, mit sachlichen Argumenten einen Konsens herbeizuführen, wenn die für eine Mitarbeit zweifelsfrei kompetenten Verbände von einer Parkverwaltung vor vollendete Tatsachen gestellt werden können bzw. wenn eine Parkverwaltung nach formeller Anhörung am Ende doch willkürlich und ohne Einflußnahme gewählter politischer Kräfte entscheiden kann, wie sie gerade will?

Konkrete Fragen an die Politik:

Dr. Andreas Krell
01217 Dresden

Stellungnahme des SMUL zum Leserbrief in der DNN

Am 8.1.99 erhielt ich vom SMUL (Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft) ein Schreiben mit einer Stellungnahme zum obigen Leserbrief mit der Bitte, diese anzufügen (!). Diesem Wunsch entspreche ich gern (in der DNN erschien diese Stellungnahme meines Wissens nicht).

Es ist vielleicht noch hinzuzufügen,

Aber nun zur Stellungnahme.


In seinem Leserbrief übt Herr Dr. Krell in harscher Weise Kritik an der Tätigkeit der Nationalparkverwaltung und sorgt sich um die Aufsicht über diese Behörde. Willkürlich scheinen ihm Planungen und Maßnahmen, welche das Wegenetz im Nationalpark betreffen.

Die Sorgen von Herrn Dr. Krell sind unbegründet. Die Aufgaben und Aufsicht der Nationalparkverwaltung sind im Sächsischen Naturschutzgesetz, in der Nationalparkverordnung und in einer Verwaltungsvorschrift des Ministeriums geregelt. Das Ministerium übt die Fach- und Dienstaufsicht über die Nationalparkverwaltung aus. In diesem Zusammenhang sind wir über die grundsätzlichen Fragen der Wanderwege im Nationalpark und auch über den derzeit "heiß" umstrittenen Entwurf einer Wegekonzeption für den Nationalpark bestens unterrichtet und nehmen ggf. steuernd Einfluß.

Der Tätigkeit der Nationalparkverwaltung liegen Prinzipien zugrunde, die ein willkürliches Vorgehen ausschließen. Sie hat in transparenter Weise geltendes Recht umzusetzen (z.B. Sächsisches Naturschutzgesetz, Nationalparkverordnung, Landesentwicklungsplan), internationale und nationale Fachempfehlungen zu beachten (z.B. Richtlinien der Internationalen Union zum Schutz der Natur/IUCN), auf den programmatischen Grundkonses zur Entwicklung des Gebietes aufzubauen (z.B. Nationalparkprogramm, Kernzonenbegrenzung), fachlich zweckmäßig vorzugehen und nicht zuletzt Abstimmung mit und Akzeptanz bei allen Betroffenen anzustreben.

Gemessen an diesen Kriterien vermögen wir derzeit keine Versäumnisse oder Fehler zu entdecken. Verbesserungswürdig sind allemal die Transparenz und der Prozess der Abstimmung und Akzeptanzfindung mit den Betroffenen. Mitten in diesem Prozess der Abstimmung eines Entwurfes für ein Wegekonzept befindet sich die Nationalparkverwaltung jedoch. Leider haben viele Missverständnisse und Falschdarstellungen in der öffentlichen Diskussion seit Mai 1998 diesen Dialog belastet und erschwert. Daher in aller Kürze noch einige Anmerkungen zu den Fakten:

Die Wegekonzeption ist Bestandteil des Pflege- und Entwicklungsplanes für den Nationalpark. Sie baut inhaltlich strikt auf den Vorgaben des Nationalparkprogramms auf und berücksichtigt das langfristige Hauptziel des Nationalparks, das in der großflächigen Sicherung des Naturgeschehens ohne nutzenden und lenkenden Eingriff des Menschen besteht.

Aufbauend auf einem Konsens mit dem Sächsischen Bergsteigerbund aus 1996 (u.a. veröffentlicht in "Sächsische Schweiz-Initiative" des Sächsischen Bergsteiger Bundes Heft 12, 1996) hat die Nationalparkverwaltung in Abstimmung mit den Forstbehörden den Entwurf einer Konzeption Anfang Oktober 1998 vorgelegt.

Der Entwurf greift die bestehende Zonierung des Nationalparks auf und sieht innerhalb der Kernzone (23% der Nationalpark-Fläche) ein strenges Wegegebot vor (Wandern nur auf gekennzeichneten Wegen und Begehen auf sondermarkierten Zugängen; d.s. ca. 75 km). Das folglich in der Kernzone offen zu lassende Netz an nicht gekennzeichneten Wegen und Pfaden setzt sich aus 175 km nicht mehr benötigten forstlichen Wegen sowie aus touristisch nicht oder wenig bedeutungsvollen Pfaden zusammen. Allerdings wird im Ergebnis von naturschutzfachlichen Einzelfallbetrachtungen auch die Sperrung von 10,3 km touristisch bedeutsamen Wegen in der Kernzone vorgeschlagen.

Außerhalb der Kernzone (77% der Nationalpark-Fläche) werden 5,7 km aus naturschutzfachlicher Sicht zur Sperrung vorgeschlagen. Im übrigen sollen die Wege aber dort alle begehbar bleiben.

Insgesamt werden in der Konzeption bei 82 ausgewählten Einzelwegen Entscheidungen zur künftigen Behandlung vorgeschlagen. Hierin wurden auch alle von den Wander- und Bergsportverbänden vorgeschlagenen Wege bearbeitet.

Nach Umsetzung der Wegekonzeption würden 777 km von jetzt 968 km Wegen den Nationalpark erschließen und damit dieses herrliche Gebiet auch künftig für den Wanderer voll erlebbar machen.

Auf bisher zwei Beratungen (25.06. und 26.11.1998) haben Naturschutz- und Forstbehörden die aufgetretenen Konflikte mit den Wander- und Bergsportverbänden und dem Tourismusverband beraten. Im Ergebnis der jüngsten Beratung (26.11.1998) soll der Konzeptionsentwurf innerhalb einer kleinen Arbeitsgruppe, der neu auch ein Vertreter der berührten Gemeinden angehören soll, diskutiert und letztlich möglichst konsensfähig gestaltet werden. Der Tourismusverband Sächsische Schweiz wird hierzu demnächst einladen, Ergebnisse werden 19999 erwartet.

Herr Dr. Krell mag selbst entscheiden, ob in diesem Vorgehen ein willkürliches Vorgehen zu entdecken ist.

Die Nationalparkverwaltung oder auch die zuständige Fachabteilung des Ministeriums sind gerne bereit, mit Herrn Dr. Krell zu den aufgeworfenen Fragen auch im Detail weiter zu diskutieren.



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